Gemeinde Dintikon

Familienergänzende Kinderbetreuung

Seit dem 1. August 2018 ist das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft. Als kommunale Grundlage dient das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Dintikon vom 18. August 2018 sowie der im Juni 2025 überarbeitete Anhang. Das Kinderbetreuungsgesetz und das Reglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.

Das Antragsformular kann bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@dintikon.ch) bezogen werden.