Gemeinde Dintikon

Grabräumung

22.01.2026

Grabräumung

Für die Erdbestattungsgräber mit den Bestattungsjahren 1991 bis 2001 (inklusive später in diesen Gräbern beigesetzter Urnen) ist die vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber Ende April 2026 aufzuheben.

Die Angehörigen werden eingeladen, die Grabmäler, Bepflanzungen und weiteren Elemente der Grabgestaltung bis 15. April 2026 zu entfernen. Danach gehen allfällige Ansprüche verloren. Müssen einzelne Grabmäler und Pflanzen nach Fristenlauf durch das Bauamt entfernt werden, so werden diese, ohne Entschädigungsanspruch der Verwandten, Eigentum der Gemeinde.

Diese Aufforderung erfolgt aufgrund des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Dintikon.

Der Gemeinderat

 

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