Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Wahlbeschluss - Stille Wahlen
04.09.2025
Gesamterneuerungswahl Finanzkommission, Steuerkommission (inkl. Ersatzmitglied) und der Stimmenzähler (inkl. Ersatzstimmenzähler) für die Amtsperiode 2026/2029; Wahlbeschluss - Stille Wahlen
Für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 von Finanzkommission, Steuerkommission (inkl. Ersatzmitglied) und der Stimmenzähler (inkl. Ersatzmitglied) wurden während der Anmeldefrist gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind.
Gemäss § 30 a Abs. 1 GRP wurde mit der Publikation der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden konnten.
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind und alle Kandidatinnen und Kandidaten die Annahme der Wahl unwiderruflich erklärt haben, wurden gemäss
§ 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) je in stiller Wahl für die Amtsperiode 2026/2029 als gewählt erklärt:
Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Riesen Florian, 1968, von Oberbalm BE, Altweg 30, parteilos, bisher
- Sempf Gregor Haimo, 1966, von Hendschiken AG, Postweg 27, parteilos, bisher
- Strub Noel René, 1995, von Läufelfingen BL, Bergstrasse 41, parteilos, neu
Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)
- Notter Ramon, 1978, von Boswil AG, Dorfstrasse 26, SVP, bisher
- Leutert Sabrina, 1990, von Villmergen AG, Bergstrasse 53, parteilos, bisher
- Rey Lea Maria, 1968, von Hitzkirch LU, Römerswil LU und Wettingen AG,
Bächenmoosstrasse 30, parteilos, bisher
Ersatzmitglied:
- Reinhard Peter, 1958, von Rüegsau BE, Bergstrasse 15, SVP, bisher
Stimmenzähler (2 Stimmenzähler, 1 Ersatzstimmenzähler)
- Bolt Roland Josef, 1963, von Nesslau SG, Postweg 30, parteilos, bisher
- Gloor Heidi, 1970, von Seon AG und Mettmenstetten ZH, Langelenstrasse 22, parteilos, neu
Ersatzstimmenzähler:
- Reif Sheena, 2005, von Bonstetten ZH, Mitteldorfstrasse 6, parteilos, neu
Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss den §§ 66 und 68 GPR innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach dessen Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden.
5606 Dintikon, 4. September 2025 WAHLBÜRO DINTIKON