Anpassung Gemeindebeiträge und Einkommenslimiten für die familienergänzende Kinderbetreuung
02.07.2025
Nach sorgfältigen Abklärungen und gestützt auf die im Jahr 2023 durchgeführte Bedarfsabklärung hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2025 beschlossen, im Rahmen von §§ 9 und 10 des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung sowohl die Einkommenslimiten als auch den Gemeindebeitrag den veränderten Verhältnissen anzupassen.
- Die Einkommenslimiten für die Gewährung von Gemeindebeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung werden um 10 Prozentpunkte erhöht. Die Gemeindebeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung werden innerhalb der Limiten 1 und 2 ebenfalls um 10 Prozentpunkte erhöht. Es werden wie bisher einkommensschwache Familien unterstützt, wobei die Voraussetzungen für den Erhalt von Gemeindebeiträgen nun etwas gelockert wurden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat an Eltern, welche die Voraussetzungen gemäss Reglement für einen Gemeindebeitrag nicht erfüllen und dennoch z.B. aufgrund einer plötzlichen Veränderung der Umstände dringend auf Subventionen angewiesen sind, nach sorgfältiger Prüfung der Umstände im Rahmen der Härtefallregelung gem. § 11 des Reglements einen Beitrag gewähren kann.
- Der betreute Mittagstisch der K&F KiTS GmbH wird ab dem Schuljahr 2025/2026 mit Fr. 10.00 pro angemeldetes Kind (mit Wohnsitz in Dintikon) im Rahmen des Budgets subventioniert.
- Der Gemeinderat behält sich eine jährliche Überprüfung der vorerwähnten Subvention unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung sowie den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde vor.
Das Reglement und der überarbeitete Anhang können unter folgenden Links abgerufen werden: Reglement / Anhang
Antragsformulare können bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@dintikon.ch) bezogen werden.