Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
23.10.2026
Neue biometrische ID ab November 2026
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet, welche die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte schafft. Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen. Sie ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Schweizer Staatsangehörige können zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen.
Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt wurden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können. Die biometrische Identitätskarte kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau beantragt werden. Anträge für eine nicht biometrische Identitätskarte können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle gestellt werden.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 nur noch Identitätskarten aus, die biometrische Merkmale enthalten. Die Schweiz führt deshalb ergänzend zur bestehenden Identitätskarte ohne Chip eine biometrische Identitätskarte ein. Damit soll gewährleistet werden, dass Schweizer Staatsangehörige ihre Identitätskarte auch langfristig für Reisen in die EU verwenden können. Die neue biometrische Identitätskarte verfügt über einen Chip, auf dem neben den erforderlichen Personendaten ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Die digital signierten Chipdaten erhöhen den Schutz vor Fälschung und Identitätsmissbrauch.
Der Bezug ist freiwillig, die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Identitätskarte ohne Datenchip unverändert. Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Wer bereits eine Identitätskarte ohne Chip besitzt, muss diese jedoch nicht vorzeitig ersetzen. Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wird die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz verwendet, genügt weiterhin die nicht biometrische Identitätskarte.
Antrag beim Ausweiszentrum
Die biometrische Identitätskarte muss wie der Reisepass beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Für die Erfassung der Biometriedaten muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Termine können bereits ab sofort via www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 vereinbart werden. Die Anträge werden ab 2. November 2026 entgegengenommen.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden.
- Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument.
- Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Die E-ID ist jedoch kein Reisedokument.
MERKBLATT SCHWEIZER REISEDOKUMENTE 2026
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden externen Links:
Medienmitteilung Bundesamt für Polizei fedpol
