Amtliche Publikation - Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Dintikon
29.04.2025
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 22. April 2025 gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f Gemeindegesetz das Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Dintikon mit den Anhängen „Datensicherheitskonzept Videoüberwachung“ und „Videoüberwachung Kameras Zeiten und Orte“ erlassen.
Das neue Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Dintikon (www.dintikon.ch) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Dintikon bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 2. Mai bis 2. Juni 2025 auf der Gemeindeverwaltung Dintikon zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats resp. gegen das Reglement kann während der Auflagefrist schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.