| HERZLICH WILLKOMMEN |
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| Jugendfest 2013, 28. bis 30. Juni 2013 |
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| Ersatzwahl Schulpflege 2. Wahlgang (Nachmeldefrist) |
Ersatzwahl Mitglied Schulpflege vom 9. Juni 2013 (2. Wahlgang); Nachmeldefrist Für den 2. Wahlgang vom 9. Juni 2013 der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurde kein Kandidat/in gemeldet. Sofern nicht genügend Kandidaten angemeldet sind, hat gemäss § 33c des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) die zuständige Einreichungsstelle eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen anzusetzen. Die Anmeldefrist wird gestützt darauf verlängert bis am Dienstag, 26. März 2013, 12.00 Uhr. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Dintikon zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Dintikon einzureichen. Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33c Abs. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebene Sitze ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. In begründeten Fällen kann das zuständige Departement auf Gesuch hin eine Fristverlängerung gewähren (§ 33c Abs. 3 GPR). Dintikon, 18. März 2013 WAHLBÜRO |
| Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 vom 3. März 2013 |
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege |
| Ersatzwahl Mitglied der Schulpflege |
Das Wahlprotokoll der Ersatzwahl Mitglied der Schulpflege steht hier zur Verfügung: |
| Aktuell |
| In der Kategorie PORTRAIT wurde neu ein Filmportrait über Dintikon aufgeschaltet..... |
| Informationen zur Steuererklärung 2012 |
| Informationen zur Steuererklärung 2012 In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung (StE) 2012 zugestellt. Es sind die folgenden Neuerungen zu beachten: Künftig werden allfällig zuviel bezahlte Steuern direkt auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck werden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der StE bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Postscheck (ASR) weg. Das betreffende Konto wird bereits ab Februar 2013 für die Rückerstattung zuviel bezahlter direkter Bundessteuern verwendet. Bei den kantonalen Steuern wird das neue Rückerstattungsverfahren im Juli 2013 eingeführt. Fristerstreckungen übers Internet Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der StE neu auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf auf Seite 1 der StE am linken Rand aufgedruckt. Für Jugendliche: Info über Steuern Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Site mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich! Ihr Gemeindesteueramt |
| Grüngutvignetten |
Grüngutvignetten Grüngutvignetten für das Jahr 2013 sind ab sofort bei der Gemeindekanzlei erhältlich. GEMEINDEKANZLEI |

