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Aktuelles
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Herzlich willkommen! Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüssen zu dürfen.

Suchen Sie Informationen über Dintikon? Sie erfahren auf unserer Webseite viel Wissenswertes und Interessantes über unsere Gemeinde.

 
Jugendfest 2013, 28. bis 30. Juni 2013

                                      Jugendfestlogo 2013
Das Jugendfest 2013 naht mit grossen Schritten und es laufen bereits viele Vorbereitungen. 

Zur Koordination der Helfereinträge hat das OK eine Homepage lanciert:

www.jugendfest-dintikon.ch

Hier können jene, die sich nicht bereits über ihren Verein eingetragen haben, ihre Arbeitseinsätze aussuchen und sich eintragen.

Das OK bittet die Bevölkerung um tatkräftige Unterstützung und dankt allen, die einen Beitrag leisten.

Wir freuen uns auf ein gelungenes Jugendfest!


GEMEINDEKANZLEI

 
Ersatzwahl Schulpflege 2. Wahlgang (Nachmeldefrist)
Ersatzwahl Mitglied Schulpflege vom 9. Juni 2013 (2. Wahlgang); Nachmeldefrist

Für den 2. Wahlgang vom 9. Juni 2013 der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurde kein Kandidat/in gemeldet.

Sofern nicht genügend Kandidaten angemeldet sind, hat gemäss § 33c des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) die zuständige Einreichungsstelle eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen anzusetzen. 

Die Anmeldefrist wird gestützt darauf verlängert bis am Dienstag, 26. März 2013, 12.00 Uhr.

Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Dintikon zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Dintikon einzureichen. Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33c Abs. 2 GPR). 

Für allenfalls noch zu vergebene Sitze ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. In begründeten Fällen kann das zuständige Departement auf Gesuch hin eine Fristverlängerung gewähren (§ 33c Abs. 3 GPR).

Dintikon, 18. März 2013                                                                               WAHLBÜRO
 
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 vom 3. März 2013
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege
für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 (1. Wahlgang)
 

Stimmberechtigte:                                                                  1’238

brieflich Stimmende:                                                                 549

davon ungültige briefliche Stimmabgaben                             10

gültig eingereichte Stimmrechtsausweise                           545

 

Eingelangte Wahlzettel                                                             215

Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig)               97

In Betracht fallende Wahlzettel                                                 118

Vereinzelt ungültige Stimmen                                                       5

Absolutes Mehr                                                                              57

Nicht gewählt sind

·         Bärtschi-Hug Magdalena, Lindenweg 7           9 Stimmen
·         Haller Christian, Rebenweg 9                             9 Stimmen
·         Dürig-Meyer Tanja, Bergstr. 69                          7 Stimmen
·         Seiler-Mächler Beatrix, Postweg 23                  6 Stimmen
·         Meier-Küng Sandra, Riedlipark 8                       4 Stimmen
·         Meyer-Meyer Sandra, Sonnenweg 10              4 Stimmen
·         Bysäth Renato, Dorfmattweg 10                        3 Stimmen
·         Deflorin-Renggli Nadja, Bächenmoosstr. 22   3 Stimmen

Vereinzelt gültige Stimmen                                                         68

 

Im 1. Wahlgang ist somit keine Wahl zustande gekommen. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, ist ein 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege erforderlich, welcher am 9. Juni 2013 stattfinden wird.

 

Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im 2. Wahlgang wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Diese Frist läuft am 13. März 2013, 12.00 Uhr, ab. Die Nichtgewählten des 1. Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Wahlbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

  

Dintikon, 4. März 2013                                                                                           
WAHLBÜRO

 
Ersatzwahl Mitglied der Schulpflege

Das Wahlprotokoll der Ersatzwahl Mitglied der Schulpflege steht hier zur Verfügung:

Wahlprotokoll

 
Aktuell
In der Kategorie PORTRAIT wurde neu ein Filmportrait über Dintikon aufgeschaltet.....
 
Informationen zur Steuererklärung 2012
Informationen zur Steuererklärung 2012 

In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung (StE) 2012 zugestellt. Es sind die folgenden Neuerungen zu beachten:

Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern 

Künftig werden allfällig zuviel bezahlte Steuern direkt auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck werden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der StE bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Postscheck (ASR) weg.

Das betreffende Konto wird bereits ab Februar 2013 für die Rückerstattung zuviel bezahlter direkter Bundessteuern verwendet. Bei den kantonalen Steuern wird das neue Rückerstattungsverfahren im Juli 2013 eingeführt.


Fristerstreckungen übers Internet
 

Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der StE neu auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf auf Seite 1 der StE am linken Rand aufgedruckt.


Für Jugendliche: Info über Steuern
 

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Site mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

 

Ihr Gemeindesteueramt

 
Grüngutvignetten

Grüngutvignetten

Grüngutvignetten für das Jahr 2013 sind ab sofort bei der Gemeindekanzlei erhältlich.


Achtung: Nach der ersten Abfuhr im Jahr 2013 werden nur noch Grüngutcontainer mit der Vignette 2013 geleert.

GEMEINDEKANZLEI

 

Altweg 8
5606 Dintikon
Tel:  056 616 68 00
Fax: 056 616 68 09
gemeindekanzlei@dintikon.ch