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Aktuelles
| HERZLICH WILLKOMMEN |
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| Hundetaxe 2012 |
Das neue Hundegesetz ist per 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden.
Was ist neu?
Mikrochip-Nummer Die Gemeinden überprüfen die 15-stellige Mikro-Chip-Nummer im Heimtierausweis und vergleichen sie mit der ANIS-Datenbank. Mutationen sind vom Hundehaltenden innert 10 Tagen der ANIS (Tel. Nr. 031 371 35 30) und der Gemeindekanzlei zu melden.
Sachkundenachweis Gemäss Art. 68 Abs. 2 der Tierschutzverordnung sind alle Personen, die sich nach dem 1.9.2008 einen Hund angeschafft haben, verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Hundetaxe Die Hundetaxe beträgt 115 Franken pro Jahr und Hund. Die Hundemarken werden abgeschafft.
Pflicht zur Aufnahme des Kots Obligatorisch wird mit dem neuen Hundegesetz auch die Aufnahme des Kots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Bei Missachtung dieser Pflicht können Hundehaltende mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.
Was ist der Gemeindekanzlei vorzuweisen? Alle Hundehalterinnen und Hundehalter legen der Gemeindekanzlei anfangs Mai 2012 den Heimtierausweis und – sofern notwendig – den Sachkundenachweis vor.
Die Hundetaxe von 115 Franken ist bar zu bezahlen. Gemeindekanzlei
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| Gemeinderatsnachrichten März 2012 |
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat seit Februar 2012 folgende Baubewilligungen erteilt:
- Soenmez-Schmid Timur + Manuela, Sonnenweg 13, 5606 Dintikon, Ersatz Stützmauern, Parz. Nr. 815, Geb. Nr. 379, Sonnenweg - Häusermann Roger, Hintermattenstrasse 28, 5606 Dintikon, Umgebungsgestaltung, Verschiebung Stützmauer, Parz. Nr. 984, Geb. Nr. 581, Hintermattenstrasse
Ortsvertretung der Pro Senectute 2012 Gemäss Mitteilung der Kantonalen Geschäftsstelle der Pro Senectute Aargau ist Frau Trudy Baumberger als Ortsvertreterin unserer Gemeinde per 31.12.2011 zurückgetreten. Der Gemeinderat dankt Frau Baumberger für das grosse Engagement in ihrer Arbeit für die ältere Bevölkerung in der Gemeinde.
Die neue Ortsvertreterin ist Frau Elsbeth Reinhard, Bergstrasse 15, 5606 Dintikon, Tel. 056 624 39 11. Sie ist Ansprechperson für Seniorinnen und Senioren in unserer Gemeinde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Organisation des Senioren-Mittagstisch, der Besuch zum 75. Geburtstag oder die Organisation der traditionellen Herbstsammlung.
Sanierung Mitteldorfstrasse Abschluss der Bauarbeiten und Wiederinbetriebnahme Bushaltestelle Oberdorf Per 19. März 2012 konnten die Bauarbeiten an der Mitteldorfstrasse Dintikon abgeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird der Busbetrieb wieder ordnungsgemäss geführt und die Bushaltestelle „Oberdorf“ wird wieder bedient. Zu einem späteren Zeitpunkt wird jedoch noch der Deckbelag in den Strassenabschnitt eingebaut, weshalb es während ca. 2 Tagen nochmals zu einer Vollsperrung kommen wird.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern und Verkehrsteilnehmenden für die Nachsicht während der Bauphase und das Verständnis für diese notwendigen Sanierungsarbeiten.
Bypass für die Linde Mit der Sanierung der Mitteldorfstrasse wurde auch die alte Linde mitten im Dorf untersucht. Bei der Untersuchung kam heraus, dass der Baum über 100 Jahre alt und gesund ist. Damit die notwendige Strassensanierung möglichst schadlos an der Linde vorbei ausgeführt werden konnte, hat der Gemeinderat entschieden, alles für deren Schutz zu unternehmen.
Prüfungserfolg Frau Karin Widmer, Stellvertreterin der Leiterin Steuern/Leiterin Gemeindezweigstelle AHV, konnte am 1. März 2012 den Leistungsausweis „CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II, Fachkompetenz Steuerfachleute Aargau“ entgegennehmen. Sie absolvierte den Studiengang mit einer vorzüglichen Durchschnittsnote von 5.0 im 3. Rang der Absolventen/innen des Kantons Aargau. Der Gemeinderat gratuliert Karin Widmer herzlich zu diesem grossen Erfolg und wünscht ihr weiterhin viel Befriedigung und Freude bei ihrer Aufgabe und freut sich auf die weitere sehr angenehme Zusammenarbeit.
Abschaffung der Hundemarken Die Arbeiten zur Umsetzung des neuen Hundegesetzes sind gemäss Information des Veterinärdienstes Kanton Aargau in vollem Gange. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Mai 2012 in Kraft treten. Vorausgesetzt, der Regierungsrat stimmt der Ausführungsverordnung zu, wird es im Jahre 2012 keine Hundemarke mehr geben, die Hundesteuer bleibt jedoch bestehen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit wieder informieren.
Krankenkassenprämienverbilligung Wer im Kanton Aargau wohnt und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Krankenkassenprämienverbilligung. Die Antragsformulare für das Jahr 2013 sind zusammen mit der Krankenkassenpolice (2012) bis spätestens 31. Mai 2012 bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Weitere Auskünfte über die Anspruchsberechtigung erteilt die Gemeindezweigstelle.
GEMEINDERAT DINTIKON
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| Amtliche Vermessung Dintikon Los 2 |
Amtliche Vermessung Dintikon Los 2
Die Grundbuchvermessung der Gemeinde Dintikon (Los 1) wurde in den Jahren 1920 bis 1923 erstellt. Die Grundbuchsituation wurde auf Kartonplänen und Aluminiumplatten kartiert. Das noch heute gültige Vermessungswerk weist altersbedingt Schäden auf. Es kann den heutigen Ansprüchen an Qualität und Datenverwaltung nicht gerecht werden.
Das Departement für Volkswirtschaft und Inneres, vertreten durch das Vermessungsamt, hat deshalb die Durchführung der amtlichen Vermessung Los 2 über das Gemeindegebiet von Dintikon beschlossen. Die Arbeiten wurden an die Flury Planer + Ingenieure AG, 5600 Lenzburg vergeben.
Die amtliche Vermessung Dintikon wird im Verfahren der Katastererneuerung durchgeführt. Als einer der ersten Arbeitsschritte im Projekt muss das bestehende Fixpunktnetz erneuert werden. Die Mitarbeiter der Firma Flury überprüfen die vorhandenen Punkte (Gussschächte, Granitsteine oder Messingbolzen) und legen wo notwendig die Lage von neu zu erstellenden Fixpunkten fest. Dies erfolgt wo immer möglich auf öffentlichem Grund; teilweise ist es aber notwendig, für die Dauer der Arbeiten Punkte mit Hilfe von Holzpfählen oder Eisenstangen auch im Bereich privater Grundstücke temporär sichtbar zu machen.
Die Grundbuchsituation wird auf Basis des neuen Fixpunktnetzes mit Hilfe der vorhandenen Messungen digital neu berechnet. Ein Grossteil der Arbeiten erfolgt im Büro am Computer. Es sind keine Arbeiten an den Grenzpunkten der Liegenschaften vorgesehen. Auf eine Revision der Vermarkung wird verzichtet.
Einzelne Punkte, für welche die ursprünglichen Aufnahmen ungenügend sind, werden im Feld neu zu bestimmen sein. Teil der Arbeiten am Los 2 ist auch die Erhebung der Hauseingänge über das gesamte Gemeindegebiet von Dintikon. Diese sind für öffentliche Zwecke wie z.B. die registergestützte Volkszählung, etc. eine wichtige Informationsquelle und Bestandteil der amtlichen Vermessung.
Zur Durchführung der Arbeiten ist es unumgänglich, dass die privaten Grundstücke betreten werden. Die GrundeigentümerInnen sind angehalten, die im öffentlichen Interesse liegenden Vermessungsarbeiten zuzulassen und den beauftragten Personen Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Die Mitarbeiter der Firma Flury Planer + Ingenieure AG sind mit beschrifteten Firmenfahrzeugen unterwegs und können sich ausweisen.
Die Arbeiten an der amtlichen Vermessung dauern vom August 2011 bis zum November 2014. Für die Grundeigentümer entstehen im Verfahren der Katastererneuerung keine Kosten. Diese werden von Bund und Kanton getragen.
Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken
Benachbarte landwirtschaftliche Parzellen ausserhalb Baugebiet desselben Grundeigentümers können zusammengelegt werden. Die vermessungstechnischen Mutationskosten werden durch den Kanton getragen. Die Bereinigungsarbeiten für das Grundbuch sind durch die GrundeigentümerInnen zu tragen.
Wenden Sie sich bitte an Herrn Jürg Hagmann, Bezirksgeometerbüro H. Flury, Tel. 058 733 33 33.
Kontakt/zusätzliche Informationen
Für die Beantwortung allfälliger Fragen stehen der verantwortliche Pat. Ing. Geometer Oliver Flury sowie der Projektleiter Stefan Glauser unter der Nummer 058 733 33 44 gerne zur Verfügung.
Dintikon, 20. September 2011
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Altweg 8
5606 Dintikon
Tel: 056 616 68 00
Fax: 056 616 68 09
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