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Aktuelles
HERZLICH WILLKOMMEN


Herzlich willkommen! Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüssen zu dürfen.

Suchen Sie Informationen über Dintikon? Sie erfahren auf unserer Webseite viel Wissenswertes und Interessantes über unsere Gemeinde.

 
Sirenentest 2012

 

Am Mittwoch, 2. Februar 2012 findet die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt.

 

Nähere Angaben finden Sie unter hier: Sirenentest

 
Amtliche Publikation - Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2011 in Rechtskraft erwachsen.


GEMEINDERAT DINTIKON

 
Entsorgungskalender 2012

 

Der neue Entsorgungskalender wurde in alle Haushalte verteilt und kann hier abgerufen werden.  

Entsorgungskalender 2012

 
Stellenausschreibung


Auf Lehrbeginn August 2012 kann in unserem Betrieb die

Lehrstelle als Fachfrau/-mann Betriebsunterhalt Fachrichtung Hausdienst

wieder vergeben werden.

Die Ausbildung beinhaltet als Schwerpunkt Reinigungsarbeiten, Unterhalts- und Wartungsarbeiten an Gebäuden, Technik und Infrastruktur sowie Pflege und Unterhalt der Grünanlagen. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre.

Wenn Sie die obligatorische Schulausbildung abgeschlossen haben und Freude an einer prakti-schen Tätigkeit und zudem über handwerkliches Geschick und technisches Verständnis verfügen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Michael Meier, Hauswart, 076 572 20 70.

Ihre schriftliche Bewerbung inkl. Foto senden Sie bitte bis 18. November 2011 an den Gemeinderat, Altweg 8, 5606 Dintikon.


24. Oktober 2011               Gemeinderat Dintikon

 
Feuerbrandkontrolle in Dintikon

In Dintikon wurde ein Feuerbrandherd festgestellt. Aus diesem Grund fanden vor kurzer Zeit Kontrollen und Rodungen auf dem Gemeindegebiet Dintikon statt.

Feuerbrand ist eine gefährliche meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Grosse wirtschaftliche Schäden können in Obstanlagen, Baumschulen und Hochstammobst-gärten entstehen. Wild- und Ziergehölze tragen als Infektionsquellen wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit bei.

Für Cotoneaster, Lorbeeermispel und Glanzmispel besteht seit 1.5.2002 eine Verordnung, welche die Produktion und das Inverkehrbringen verbietet. Auf der Gemeindekanzlei kann ein Merkblatt bezogen werden. Weitere Infos unter www.feuerbrand-ag.ch oder bei der Feuerbrandstelle: Nübling Heinz, Rigacherweg 40, 5612 Villmergen, Tel. 056 622 32 70.

Es werden auch in Zukunft wieder vermehrt Kontrollen durchgeführt. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, den Kontrolleuren ungehindert Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.

 

  DER GEMEINDERAT

 
Amtliche Vermessung Dintikon Los 2

Amtliche Vermessung Dintikon Los 2

Die Grundbuchvermessung der Gemeinde Dintikon (Los 1) wurde in den Jahren 1920 bis 1923 erstellt. Die Grundbuchsituation wurde auf Kartonplänen und Aluminiumplatten kartiert. Das noch heute gültige Vermessungswerk weist altersbedingt Schäden auf. Es kann den heutigen Ansprüchen an Qualität und Datenverwaltung nicht gerecht werden.

Das Departement für Volkswirtschaft und Inneres, vertreten durch das Vermessungsamt, hat deshalb die Durchführung der amtlichen Vermessung Los 2 über das Gemeindegebiet von Dintikon beschlossen. Die Arbeiten wurden an die Flury Planer + Ingenieure AG, 5600 Lenzburg vergeben.

Die amtliche Vermessung Dintikon wird im Verfahren der Katastererneuerung durchgeführt. Als einer der ersten Arbeitsschritte im Projekt muss das bestehende Fixpunktnetz erneuert werden. Die Mitarbeiter der Firma Flury überprüfen die vorhandenen Punkte (Gussschächte, Granitsteine oder Messingbolzen) und legen wo notwendig die Lage von neu zu erstellenden Fixpunkten fest. Dies erfolgt wo immer möglich auf öffentlichem Grund; teilweise ist es aber notwendig, für die Dauer der Arbeiten Punkte mit Hilfe von Holzpfählen oder Eisenstangen auch im Bereich privater Grundstücke temporär sichtbar zu machen.

Die Grundbuchsituation wird auf Basis des neuen Fixpunktnetzes mit Hilfe der vorhandenen Messungen digital neu berechnet. Ein Grossteil der Arbeiten erfolgt im Büro am Computer. Es sind keine Arbeiten an den Grenzpunkten der Liegenschaften vorgesehen. Auf eine Revision der Vermarkung wird verzichtet.

Einzelne Punkte, für welche die ursprünglichen Aufnahmen ungenügend sind, werden im Feld neu zu bestimmen sein. Teil der Arbeiten am Los 2 ist auch die Erhebung der Hauseingänge über das gesamte Gemeindegebiet von Dintikon. Diese sind für öffentliche Zwecke wie z.B. die registergestützte Volkszählung, etc. eine wichtige Informationsquelle und Bestandteil der amtlichen Vermessung.

Zur Durchführung der Arbeiten ist es unumgänglich, dass die privaten Grundstücke betreten werden. Die GrundeigentümerInnen sind angehalten, die im öffentlichen Interesse liegenden Vermessungsarbeiten zuzulassen und den beauftragten Personen Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Die Mitarbeiter der Firma Flury Planer + Ingenieure AG sind mit beschrifteten Firmenfahrzeugen unterwegs und können sich ausweisen.

Die Arbeiten an der amtlichen Vermessung dauern vom August 2011 bis zum November 2014. Für die Grundeigentümer entstehen im Verfahren der Katastererneuerung keine Kosten. Diese werden von Bund und Kanton getragen.

Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken

Benachbarte landwirtschaftliche Parzellen ausserhalb Baugebiet desselben Grundeigentümers können zusammengelegt werden. Die vermessungstechnischen Mutationskosten werden durch den Kanton getragen. Die Bereinigungsarbeiten für das Grundbuch sind durch die GrundeigentümerInnen zu tragen.

Wenden Sie sich bitte an Herrn Jürg Hagmann, Bezirksgeometerbüro H. Flury, Tel. 058 733 33 33.

Kontakt/zusätzliche Informationen

Für die Beantwortung allfälliger Fragen stehen der verantwortliche Pat. Ing. Geometer Oliver Flury sowie der Projektleiter Stefan Glauser unter der Nummer 058 733 33 44 gerne zur Verfügung.

Dintikon, 20. September 2011
 

Altweg 8
5606 Dintikon
Tel:  056 616 68 00
Fax: 056 616 68 09
gemeindekanzlei@dintikon.ch